FAQ

Häufig gestellte Fragen

Welche Arten von Verlust begleitest du im Rahmen der Trauerbegleitung?

Den Verlust von Mitmenschen und Haustieren, Beziehungen, aber auch bedeutsamen Lebensträumen oder Zielen. Solltest du mit einem speziellen Verlust konfrontiert sein, für den ich andere Trauerbegleiter:innen als Expert:innen schätzen gelernt habe, werde ich dir diese transparent und unverbindlich weiterempfehlen.

Ist Trauerbegleitung oder Coaching das richtige Format für mich?

In der Trauerbegleitung unterstütze ich dich entlang deines individuellen Trauerprozesses nach einem einschneidenden Verlust. Im Coaching dagegen arbeitest du mit mir an der Verwirklichung konkreter Ziele oder an der Überwindung von Herausforderungen. Falls du dir nicht sicher bist, in welche Kategorie dein Anliegen fällt, können wir das entspannt in einem Kennenlerngespräch klären.

Werden die Sitzungen der Trauerbegleitung von der Krankenkasse übernommen?

Da es sich bei Trauer nicht um ein Krankheits- oder Störungsbild handelt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Trauerbegleitung in der Regel nicht. Das ist aus finanzieller Sicht schade. Als Selbstzahler:in hast du allerdings den Vorteil, dass du nicht an eine Diagnose, Therapiepläne und monatelange Wartezeiten gebunden bist und dir jederzeit genau die Trauerbegleitung suchen kannst, die zu dir passt.

Wie viele Sitzungen sind notwendig, um einen Effekt festzustellen?

Manche empfinden bereits eine oder zwei Sitzungen, in der sie endlich einmal offen über ihre Erfahrungen sprechen können, als ausreichende Stärkung auf ihrem Weg. Manche Trauernde fühlen sich nach 5-8 Sitzungen stabilisiert genug, um allein weiterzugehen. Andere entscheiden, dass eine mittel- oder langfristige Begleitung über mehrere Wochen oder Monate ihnen guttut. Wichtig ist: Du bestimmst, wie lange und in welchem Umfang du die Trauerbegleitung in Anspruch nimmst.

In welchen Abständen erfolgen die Sitzungen?

Prinzipiell gilt auch hier, dass es sich für dich stimmig anfühlen muss. Aus Erfahrung empfehle ich in der Anfangszeit kürzere Zeitabstände zwischen den Sitzungen, z.B. eine oder zwei Wochen. Soll die Trauerbegleitung längerfristig angelegt sein, macht es Sinn, im Verlauf die Intervalle zu verlängern. Viele Trauernde, die im Begleitungsprozess schon weiter vorangeschritten sind, profitieren von einem monatlichen „Check-In“ von 90 Minuten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel innerhalb weniger Werktage, je nach aktueller Terminauslastung. Das Buchungstool hat eine Vorlaufzeit von 24 Stunden, so dass du selbstständig Termine für den nächsten Tag buchen kannst. Terminanfragen per Mail beantworte ich innerhalb meiner Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag so schnell wie möglich.

Ab wann ist Trauer ein Fall für die Therapie?

Als Störung mit therapeutischem Behandlungsbedarf zählt die komplizierte Trauer. Diese kann frühestens nach einem halben Jahr diagnostiziert werden und zeichnet sich dadurch aus, dass die Trauer auch nach Monaten noch sehr intensiv erlebt wird und die Trauernden in ihrem Alltag stark einschränkt. Sollte ich den Eindruck gewinnen, dies könnte bei dir der Fall sein, würde ich dies offen ansprechen und dich ggf. dabei unterstützen, ein therapeutisches Angebot zu finden. 

Kann ich durch Trauerbegleitung meine Wartezeit bis zur Therapie überbrücken?

Jein. Selbstverständlich kannst du bis zum Beginn deiner Therapie von der stabilisierenden und entlastenden Wirkung der Trauerbegleitung profitieren, das ist sogar sehr sinnvoll. Allerdings können die Inhalte der Therapie nicht in die Trauerbegleitung vorverlegt werden. Was für eine Art der Begleitung für dich in deiner individuellen Situation Sinn macht, klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.

Was passiert, wenn ich einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann?

Du kannst gebuchte Termine bis zu 24 Stunden vor dem Termin ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornieren. Sagst du den Termin weniger als 24 Stunden vorher ab, berechne ich 50% der Sitzungsgebühr. Weiteres zum Thema Terminvereinbarung, Honorar etc. findest du in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Muss ich mich vertraglich binden?

Nein, es besteht keine Vertragsbindung über die Dauer der einzelnen Sitzungen hinaus, damit du das Angebot so flexibel wie möglich nutzen kannst. Du erhältst auch für jede Sitzung eine einzelne Rechnung, außer wir haben einen anderen Abrechnungsrhythmus vereinbart. 

Fallen Gebühren an, wenn die Zeit der Sitzung überzogen wird?

Nein. Ich achte aus Respekt vor deiner und meiner Zeit darauf, dass wir unsere Sitzung pünktlich abschließen. Sollten wir ein paar Minuten länger brauchen, um einen wesentlichen Punkt zu Ende zu bringen, entstehen dadurch für dich keinerlei Mehrkosten.

Wie muss ich mich für die Sitzungen vorbereiten?

Stelle am besten sicher, dass deine Internetverbindung so stabil wie möglich ist, und du eine funktionierende Kamera und ein Mikrofon zur Verfügung hast. Sorge dafür, dass du deine Ruhe hast und offen sprechen kannst. Und natürlich kannst du dir auch ein leckeres Getränk und eine Packung Taschentücher bereitlegen. Mehr gibt es nicht zu tun.

Welche Geräte und Apps brauche ich für die Online-Sitzungen?

Einen internetfähigen PC mit Kamera, Mikrofon und Lautsprechern, damit wir uns während der Sitzung gut sehen und hören können. Die Meetings finden via Microsoft Teams statt. Um an den Sitzungen teilzunehmen, musst du die App nicht herunterladen, sondern kannst bequem über deinen Web-Browser daran teilnehmen, indem du auf den Zugangslink zum Meeting in meiner E-Mail klickst. Wer MS Teams als Desktop-App verwenden will, kann sie über die Website von Microsoft kostenlos herunterladen.

Kommt die Begleitung für mich in Frage, wenn ich keine Erfahrung mit MS Teams und Video-Calls habe?

Natürlich. Wenn du dir mit der Handhabung von MS Teams oder Kamera/Mikrofon unsicher bist, nehmen wir uns bei unserem Kennenlerngespräch etwas mehr Zeit, um alle Tücken der Technik gemeinsam aus dem Weg zu räumen. Wichtig ist, dass du dich im Vorfeld auch mit meiner Datenschutzerklärung auseinandersetzt und ihr zustimmst.

Was ist, wenn ich über bestimmte Dinge nicht sprechen möchte?

Das ist absolut in Ordnung. Du allein bestimmst, über was du sprechen möchtest und welche Fragen du beantwortest. In jedem Fall sollst du wissen, dass ich als Trauerbegleiterin und Coach der professionellen Schweigepflicht unterliege und mit allem, was du mit mir teilst, vertraulich umgehe.

Wird in der Trauerbegleitung über spirituelle Themen gesprochen?

Nur, wenn du das möchtest. Du darfst deinen Glauben und deine Spiritualität gerne mit in die Trauerbegleitung bringen. Meine Art der Trauerbegleitung ist jedoch nicht an bestimmte Weltanschauungen, religiöse Traditionen oder spirituelle Vorstellungen geknüpft und dementsprechend kein notwendiger Bestandteil der Begleitung.

Kann ich auch in die Trauerbegleitung kommen, wenn ich selbst nicht betroffen bin?

Natürlich! Wenn du Angehörige, Partner:innen, Freund:innen oder Arbeitskolleg:innen in ihrer Trauer unterstützten möchtest, kann ich dir für dieses tapfere Vorhaben den Rücken stärken.

Kann ich Trauerbegleitung „verschenken“?

Ja, sehr gerne sogar! Allerdings muss jeder Trauernde selbst entscheiden, wann und von wem er sich begleiten lassen möchte. Ein ausgestellter Gutschein für Trauerbegleitung bei einer bestimmten Person ist daher kontraproduktiv. Möchtest du die Kosten für jemanden übernehmen, sprich dies bitte mit der Person direkt ab. Hat sie ehrliches Interesse und ist einverstanden, kann ich die Rechnung für ihre Sitzungen dementsprechend an dich ausstellen. Auch eine anteilige Übernahme kommt selbstverständlich in Frage.

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